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   OLG Schleswig, 26.08.2004 - 13 UF 206/03   

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https://dejure.org/2004,10169
OLG Schleswig, 26.08.2004 - 13 UF 206/03 (https://dejure.org/2004,10169)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.08.2004 - 13 UF 206/03 (https://dejure.org/2004,10169)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. August 2004 - 13 UF 206/03 (https://dejure.org/2004,10169)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen ein familiengerichtliches Urteil zur Kürzung des Versorgungsausgleichs; Kürzung des Versorgungsausgleichs bei teilweiser Sinnverfehlung; Folgen einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit eines verbeamteten Ehepartners im Hinblick auf eine Kürzung des ...

  • Judicialis

    BGB § 1587c Nr. 1

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich ausschließen?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 23.01.2004 - 4 UF 168/03

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.08.2004 - 13 UF 206/03
    Da die Anwartschaften aufgrund von Kindererziehungszeiten entsprechend denjenigen aus Erwerbstätigkeit der Versorgung im Alter dienen, unterliegen sie grundsätzlich dem Ausgleich nach §§ 1587 Abs. 1 S. 1, 1587 a BGB (vgl. OLG Köln, OLG Report 2004, 223 mit Rechtsprechungshinweisen).

    zum einen hat der Antragsteller keine für die gesetzliche Regelung des Versorgungsausgleichs als typisch angenommenen "ehebedingten" Nachteile erlitten, da er auch ohne die Eheschließung keine höheren Anwartschaften erworben hätte (vgl. OLG Köln, OLG Report 2004, 223, 224).

  • KG, 29.04.2003 - 17 UF 278/02

    Versorgungsausgleich: Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.08.2004 - 13 UF 206/03
    Dies kann dann gegeben sein, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte aufgrund einer weiteren beruflichen Tätigkeit noch in ausreichendem Umfang Anrechte auf eine Alterssicherung erwerben kann (vgl. Kammergericht FamRZ 2004, 119 = FamRB 2004, 251 -Borth-).

    Schon der Umstand, dass die Antragsgegnerin als Beamtin vorzeitig dienstunfähig geworden ist, rechtfertigt jedenfalls eine Kürzung des Versorgungsausgleichs wegen teilweiser Sinnverfehlung der gesetzlichen Regelung (Borth, FamRB 2004, 251 zu KG FamRZ 2004, 119).

  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.08.2004 - 13 UF 206/03
    Würde der ausgleichsberechtigte Ehegatte infolge des Versorgungsausgleichs und seiner eigenen fortdauernden Arbeitsfähigkeit die Möglichkeit erhalten, bei Erreichen der Altersgrenze eine im Verhältnis zum Ausgleichspflichtigen unverhältnismäßig hohe Rente zu erzielen, so kommt vorbehaltlich sonstiger Herabsetzungsgründe nach den Umständen des einzelnen Falles eine Kürzung gemäß § 1587c Nr. 1 BGB bis herab auf den Versorgungsausgleich in Betracht, den der Ehegatte erhalten würde, wenn der Beamte nicht dienstunfähig geworden wäre, sondern bei Ehezeitende noch aktiv im Dienst gestanden hätte (BGH FamRZ 1999, 499, 500; BGHZ 82, 66, 80 = FamRZ 1982, 36; FamRZ 1990, 1341, 1342).
  • BGH, 13.01.1999 - XII ZB 148/95

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.08.2004 - 13 UF 206/03
    Würde der ausgleichsberechtigte Ehegatte infolge des Versorgungsausgleichs und seiner eigenen fortdauernden Arbeitsfähigkeit die Möglichkeit erhalten, bei Erreichen der Altersgrenze eine im Verhältnis zum Ausgleichspflichtigen unverhältnismäßig hohe Rente zu erzielen, so kommt vorbehaltlich sonstiger Herabsetzungsgründe nach den Umständen des einzelnen Falles eine Kürzung gemäß § 1587c Nr. 1 BGB bis herab auf den Versorgungsausgleich in Betracht, den der Ehegatte erhalten würde, wenn der Beamte nicht dienstunfähig geworden wäre, sondern bei Ehezeitende noch aktiv im Dienst gestanden hätte (BGH FamRZ 1999, 499, 500; BGHZ 82, 66, 80 = FamRZ 1982, 36; FamRZ 1990, 1341, 1342).
  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 58/89

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.08.2004 - 13 UF 206/03
    Würde der ausgleichsberechtigte Ehegatte infolge des Versorgungsausgleichs und seiner eigenen fortdauernden Arbeitsfähigkeit die Möglichkeit erhalten, bei Erreichen der Altersgrenze eine im Verhältnis zum Ausgleichspflichtigen unverhältnismäßig hohe Rente zu erzielen, so kommt vorbehaltlich sonstiger Herabsetzungsgründe nach den Umständen des einzelnen Falles eine Kürzung gemäß § 1587c Nr. 1 BGB bis herab auf den Versorgungsausgleich in Betracht, den der Ehegatte erhalten würde, wenn der Beamte nicht dienstunfähig geworden wäre, sondern bei Ehezeitende noch aktiv im Dienst gestanden hätte (BGH FamRZ 1999, 499, 500; BGHZ 82, 66, 80 = FamRZ 1982, 36; FamRZ 1990, 1341, 1342).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2006 - 5 UF 13/06

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente

    Dieser Grundsatz ist dann nicht gewahrt, wenn der Versorgungsausgleich statt zu einer ausgewogenen sozialen Sicherung zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht führt (Vgl. OLG Schleswig-Holstein vom 26.8.2004, 13 UF 206/03 in Juris).
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